Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Lieferungen und Dienstleistungen
Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Der Vertrag richtet sich ausschließlich nach unseren AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Akzeptanz
Der Auftraggeber hat das Arbeitsergebnis unverzüglich nach Ablieferung abzunehmen. Die Abnahme hat schriftlich durch den Auftraggeber zu erfolgen. Ist nur die Erbringung einer Gesamtleistung definiert, so erfolgt die schriftliche Abnahme nach Fertigstellung aller Arbeiten. Im Falle von Abweichungen des Arbeitsergebnisses von der Leistungsbeschreibung kann der Auftraggeber die Abnahme verweigern. In diesem Fall hat er dem Auftragnehmer die Abweichungen schriftlich mitzuteilen und ihm Gelegenheit zu geben, die Abweichungen innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Eine Verweigerung der Abnahme wegen unwesentlicher Abweichungen ist ausgeschlossen. Hat der Auftraggeber innerhalb von drei Wochen nach Bereitstellung des Arbeitsergebnisses keine schriftliche Erklärung zur Abnahme abgegeben, so gilt die Abnahme als erteilt.
Nutzungsrechte/Eigentumsvorbehalt
Unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Gesamtbetrages werden dem Auftraggeber die folgenden Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen eingeräumt: Der Auftraggeber erhält ein ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des konkreten Angebots entwickelten Arbeitsergebnissen. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an diesen Arbeitsergebnissen zu Demonstrationszwecken ein.
Soweit das Arbeitsergebnis, das Gegenstand der Leistung ist, aus einer Sache besteht, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung vor. Bei Softwareleistungen kann der Auftraggeber die Herausgabe von Programmunterlagen/Dokumentation nur verlangen, wenn die Software speziell für ihn entwickelt wurde, die gesamten Entwicklungskosten von ihm im Rahmen des Auftrages getragen wurden und die Herausgabe ausdrücklich vereinbart wurde.
Haftung/Gewährleistung/Verjährung
Materielle Mängel
Im Falle von Sachmängeln hat der Kunde uns diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Es ist uns Gelegenheit zu geben, innerhalb angemessener Frist nach unserer Wahl Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels, Lieferung einer mangelfreien Sache oder Herstellung einer neuen Sache) zu leisten. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, ist sie für den Kunden oder uns unzumutbar oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Rechtliche Mängel
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet, die Lieferung/Leistung lediglich im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte Lieferungen/Leistungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, gilt folgendes:
Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffende Lieferung/Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Lieferung/Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
Ansprüche des Kunden wegen einer Schutzrechtsverletzung sind ausgeschlossen, soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Veränderung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung/Leistung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
Die Haftung des Auftragnehmers für Sach- oder Vermögensschäden ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt. Bei leicht fahrlässigem Verhalten kommt eine Haftung nur in Betracht, wenn Pflichten verletzt werden, die für den Vertrag wesentlich und damit für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind (sog. Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
In jedem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers auf die Höhe des Auftragsvolumens beschränkt. Gesetzliche Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt 1 (ein) Jahr ab Gefahrübergang, soweit nicht gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen gelten oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Informationen und Unterlagen, die er im Rahmen dieses Auftrages vom Auftraggeber erhält, vertraulich zu behandeln. Nur die Mitarbeiter, die mit der Bearbeitung des Angebotsgegenstandes betraut sind, haben Zugang zu vertraulichen Informationen des Auftraggebers.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass das vorliegende Angebot ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder ganz noch teilweise, auch nicht in bearbeiteter Form, an Dritte weitergegeben wird.
Zahlungen/Verzug
Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unserer jeweiligen Rechnung ohne Abzug an uns zu leisten. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, sind wir - unbeschadet sonstiger Rechte - berechtigt, von diesem Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
Abtretung/ Zurückbehaltung/ Aufrechnung
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen uns gerichtete Forderungen, mit Ausnahme von Geldforderungen, ohne schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten. Gegen die uns zustehenden Ansprüche kann der Kunde nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Vertragsstrafen
Vertragsstrafen für verspätete Lieferung oder aus anderen Gründen sind nicht vereinbart.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und der Normen des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Stuttgart, Deutschland.
Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen eines Liefer- und Leistungsvertrages, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.